Parkinson und Autofahren

Die Diagnose Morbus Parkinson kann viele Veränderungen mit sich bringen, gerade für junge Menschen, die mitten im Leben stehen mit Berufstätigkeit, Familie, Kindern und sozialen Aktivitäten.

Da gehört das eigene Auto und die damit verbundene individuelle Mobilität meist einfach dazu, über 80% der Parkinsonpatienten haben einen Führerschein, davon fahren noch 60% aktiv Auto.

Deshalb beschäftigt viele Menschen mit Parkinson die Frage, ob sie weiterhin uneingeschränkt Auto fahren können.

Vielleicht hast du dir diese Frage auch schon gestellt oder deine Angehörigen haben das Thema angesprochen.

In diesem Artikel gehen wir auf die gesetzlichen Vorgaben ein und erklären die Pflichten und Unterstützungsmöglichkeiten deiner Ärztin oder deines Arztes.

Wir weisen auf das erhöhte Unfallrisiko bei Menschen mit Parkinson hin uns sagen zugleich, welche Kompensationsmöglichkeiten es gibt, um unter Umständen weiter Auto fahren zu können.

Verändert Parkinson die Fähigkeit zum Autofahren?

Grundsätzlich ist diese Frage mit „Ja“ zu beantworten, sowohl die Erkrankung selbst als auch die Medikamente beeinflussen die Fahreignung. Studien belegen, dass Autofahrer, die an Parkinson erkrankt sind, häufiger in Unfälle verwickelt sind, oftmals auch als Unfallverursacher.

Gleichzeitig gibt es bei der Einschätzung des Risikos große Unterschiede, die mit dem Alter zu tun haben, mit dem Stadium und der Ausprägung der Erkrankung, mit dem Therapieregime und natürlich allgemein mit Erfahrung und Umsicht im Straßenverkehr.

Deshalb hat der Gesetzgeber für die Führerscheingruppe 1, mit den für die meisten Menschen wichtigen Fahrzeugen PKW und Motorrad, keine generelle Regelung getroffen. Vielmehr gilt hier die Einzelfallprüfung, das ist für dich zunächst die sehr gute Nachricht.

Gleichzeitig bedeutet dies auch ein hohes Maß an Verantwortung, dass du selbst zusammen mit deinen Ärzten und auch den Angehörigen, deine Fähigkeit zum Autofahren immer wieder kritisch hinterfragst. Im Zweifelsfall können dir Fahrproben und verkehrsmedizinische Gutachten mehr Klarheit bringen und sogenannte Kompensationen zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen.

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Ärztliche Aufklärungspflicht

Behandelnde Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, von sich aus den Patienten mit der Diagnose Morbus Parkinson in einem persönlichen, mündlichen Gespräch über potenziell oder konkret fehlende Fahreignung/Fahrfähigkeit und über Gefahren im Straßenverkehr aufzuklären.

Eine Aufklärung über die Fahreignung muss hinsichtlich Diagnose, aber auch in Bezug auf die Medikamenteneinnahme und deren Nebenwirkungen, wie Müdigkeit, erfolgen.

Wenn ein Arzt die fehlende Fahreignung seines Patienten erkennt, es aber unterlässt, diesen auf mögliche Gefahren hinzuweisen und „ihm die Teilnahme am Straßenverkehr entschieden auszureden“, verletzt er die gebotene Pflicht zur „Sicherungsaufklärung“.

Es ist nicht Aufgabe des Patienten, den Arzt darauf hinzuweisen, dass er ein Kraftfahrzeug führt, sondern der Arzt hat unaufgefordert entsprechende Hinweise zu geben (LGG Konstanz, NJW 1971, 2223ff). Es besteht Dokumentationspflicht des Arztes über die erfolgte Aufklärung zur Fahreignung.

Natürlich kannst du deine Ärztin oder deinen Arzt aktiv auf das Thema Autofahren ansprechen und auch offen mitteilen, wenn du Einschränkungen und Defizite im Straßenverkehr erlebst.

Ärztin und Patient beim Handschlag

Mögliche Auswirkungen des Parkinson auf das Autofahren

Bei den Auswirkungen auf das Autofahren unterscheiden wir zwischen krankheitsbedingten Auswirkungen und medikamentenbedingten Auswirkungen.

Für beide Bereiche ist es unbedingt wichtig, dass du in einem engen Austausch mit deiner Neurologin oder deinem Neurologen stehst.

Eine gute Therapieeinstellung kann die krankheitsbedingten und die medikamentenbedingten Auswirkungen des Parkinson reduzieren und so deine Fähigkeit zum Autofahren so gut wie möglich erhalten.

Krankheitssymptome können sein:

  • Motorische Einschränkungen
    • Starker Tremor mit deutlicher Zunahme unter affektiver Belastung – Haltetremor – Aktionstremor 
    • Choreoathetotische Dyskinesien 
    • Ausgeprägte Fluktuationen 
    • Unvorhersehbare on-off-Phänomene 
  • Nicht motorische Einschränkungen
    • potenzielle Tagesmüdigkeit, Schlafattacken
    • Sehstörungen wie z. B. Doppelbilder, gestörtes Kontrastsehen (Dämmerung, Dunkelheit & Nebel), Visuell räumliche Defizite, Ausgeprägte Halluzinationen
    • kognitive Leistungseinschränkungen: 
      • Orientierungsstörung
        Optische Informationen werden in ihrem Bedeutungsgehalt nicht ausreichend schnell und sicher wahrgenommen. (z.B. verwirrende Beschilderung bei Autobahnauffahrten, Kreuzung ohne Ampelregelung)
      • Konzentrationsfähigkeit
        Die Konzentration auf die jeweils anstehende Fahraufgabe ist zeitweilig oder dauernd gestört in der Weise. (fehlende Fähigkeit zum Multitasking)
      • Aufmerksamkeit
        Nur ein Teilbereich der bedeutsamen Informationen werden von dem Kraftfahrer erfasst, unter Stress oder nach länger andauernder Beanspruchung kommt es zu fehlerhaften Wahrnehmungen, Interpretationen oder Reaktionen
      • Reaktionsfähigkeit
        Reaktionen erfolgen unsicher, eventuell vorschnell oder zu spät und situationsunangemessen, oder werden unpräzise, motorisch ungeschickt, „überschießend“ oder überhastet ausgeführt.
      • Parkinson Demenz

    Nebenwirkungen der Parkinson-Medikation:

    • zentral wirkende und ermüdende Medikamente
    • Impulskontrollstörung bei Dopaminagonisten
    • Dysregulationsyndrom bei L-Dopa

    Folgenden Punkt solltest du auf jeden Fall beachten: Medikamente dürfen nicht einfach weggelassen werden, um vermeintlich die Fahreignung zu erhalten.

    Allenfalls kann die Medikation gemeinsam mit dem Arzt umgestellt oder angepasst werden, da häufig erst die Medikation die Fahreignung bei Parkinson wiederhergestellt hat.

    Bei einer Befragung von mehr als 3.000 Parkinsonpatienten gaben 15 Prozent an, in den letzten fünf Jahren einen Unfall gehabt zu haben, 11 Prozent der Befragten waren selbst der Unfallverursacher.

    Dr. med. Thomas Vaterrodt

    Mann steht mit dem Rücken an seinem LKW

    Grundsätzliches Verbot zum Führen von LKW und für Fahrgastbeförderung

    Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Menschen mit bestimmten Erkrankungen oder Behinderungen grundsätzlich keine Fahrzeuge der Führerscheingruppe 2 + Personenbeförderung führen dürfen.

    Zur Führerscheingruppe 2 + Personenbeförderung gehören Lastkraftwagen und Busse. Dieser grundsätzliche Ausschluss gilt auch für Menschen mit Parkinson.

    Wenn du bislang als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer gearbeitet hast, dann wirst du diesen Beruf nicht weiter ausüben können.

    Hier empfiehlt es sich auf jeden Fall, mit dem Integrationsamt über mögliche Alternativen zu sprechen.

    Individuelle Beurteilung bei Führerscheingruppe 1

    Individuelle Mobilität mit dem eigenen Fahrzeug wird von vielen Menschen als hohes Gut empfunden, gerade in ländlichen Gegenden ist ein Ersatz durch öffentliche Verkehrsmittel nur schwer sicher zu stellen.

    Dennoch müssen sich Patienten, bei denen die Diagnose Parkinson gestellt wurde, selbst kritisch fragen, ob sie noch in der Lage sind, mit einem eigenen Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen können.

    Vielleicht hattest du selbst schon einmal beim Autofahren das Gefühl von Unsicherheit mit verlangsamten Reaktionen oder Überforderung in komplexen Situationen, z.B. abends bei Regen und Gegenverkehr oder an großen Kreuzungen und Kreiseln mit vielen Verkehrsteilnehmern. 

    Für die Führerscheingruppe 1 ist eine individuelle Einschätzung erforderlich, für die es Vorgaben in der Fahrerlaubnisverordnung, abgekürzt FeV gibt.Diese Einschätzung ist sehr sorgfältig zu treffen.

    Einerseits soll niemand in seiner Mobilität unnötig beeinträchtigt werden, andererseits zeigen Studien, dass die Fahreignung von Parkinson Patienten häufig zu günstig eingeschätzt wird und diese deutlich mehr Unfälle verschulden als Gesunde.

    Die Fahreignung muss auch im Verlauf der Erkrankung regelmäßig überprüft werden. Sprich auf jeden Fall mit deiner Ärztin oder deinem Arzt darüber. Zunächst einmal gibt es für alle Autofahrer drei Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, bzw. das Führen eines Fahrzeuges:

    Frau bei einem Reaktionstest

    1. Fahrfertigkeit:

    Die Fahrfertigkeit umfasst ein ausreichendes Wissens zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeuges im Verkehr. Ebenso die erforderlichen technischen Kenntnisse und deren praktische Anwendung. Die Fahrfertigkeit ist durch geeignete Maßnahmen nachzuweisen, jeder kennt hier die eigene Fahrausbildung und die Führerscheinprüfung mit theoretischem und praktischem Teil.

    Die Fahrfertigkeit setzt u.a. voraus, dass der Kraftfahrer ein Fahrzeug ohne Eigen- oder Fremdgefährdung auch bei Dauerbelastung im Straßenverkehr führen kann und hierfür die notwendigen körperlichen und geistigen (psychischen) Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen hat.

    Auch das kennt jeder, gravierende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden mit „Punkten in Flensburg“ geahndet und bei einer bestimmten Punktzahl wird die Fahrerlaubnis zeitweise oder ganz entzogen.

    2. Fahrtauglichkeit:

    Die Fahrtauglichkeit beschreibt darüber hinaus die körperlichen, geistigen und charakterlichen Voraussetzungen die seitens des Kraftfahrers erfüllt werden müssen.

    • psychologische Daten: visuelle Wahrnehmungs- und Orientierungsleistungen, selektive Aufmerksamkeit und Konzentrationsleistung
    • biographische Daten: Alter des Autofahrers, Fahrpraxis, soziale Situation und eventuelles (verkehrs-)delinquentes Verhalten
    • gesundheitliche Eckdaten des Fahrzeuglenkers
    • Untersuchungen der Fahrtauglichkeit zielen darauf ab, Mängel der psychophysischen Ausstattung bzw. Leistungsfähigkeit festzustellen.

    3. Fahrtüchtigkeit

    Die Fahrtüchtigkeit steht in der Eigenverantwortung jedes Verkehrsteilnehmers und bezieht sich auf den Zustand des Fahrers vor Antritt einer jeden Fahrt. Am bekanntesten ist hier sicher die Frage, kann ich nach Genuss von Alkohol oder der Einnahme von Medikamenten noch Auto fahren.

    Häufige Faktoren sind auch Übermüdung bei langen Fahrten ohne ausreichende Pausen oder angestaute Wut nach einem heftigen Streit. Der Fahrer hat vor Antritt jeder Fahrt zu überprüfen, ob Fahrfähigkeit und Fahrtauglichkeit bei Fahrtbeginn und für alle während der Fahrt vorkommenden Situationen gegeben sind.

    Fahruntüchtigkeit kann durch Alkoholgenuss, die Einwirkung von Medikamenten oder Symptomen einer körperlichen oder geistigen Erkrankung entstehen. Die Fahruntüchtigkeit besteht nicht mehr, wenn diese Einwirkungen aufgehoben sind.

    Über 80% der Parkinsonpatienten haben einen Führerschein,
    davon fahren noch 60% aktiv Auto.

    Dr. med. Thomas Vaterrodt

    Nahaufnahme eines Baustellenschildes

    Ärztliche Verschwiegenheit versus Fürsorgepflicht

    Manchmal fürchten sich Menschen mit Parkinson vor einem offenen Gespräch mit dem behandelnden Arzt über ihre Eignung zum Autofahren, weil sie nicht wissen, inwieweit diese Informationen vertraulich bleiben.

    Vielleicht kennst du solche Überlegungen, dann können dir folgende Punkte zur besseren Orientierung dienen:

    Ärztliche Schweigepflicht:

    Grundsätzlich musst du nicht befürchten, dass der Arzt Informationen, die er im Zusammenhang mit deiner Beratung erhält, an die verkehrstechnischen Behörden weiterleitet.

    Die ärztliche Schweigepflicht bindet ihn, lediglich zur Aufklärung ist er verpflichtet.

    Im Strafgesetzbuch §203StGB wird als Straftat definiert, wenn Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe unbefugt ihnen anvertraute, zum persönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse offenbaren.

    Aufhebung der Schweigepflicht.

    In nicht näher definierten Ausnahmen, in der Regel wenn der Arzt trotz Aufklärung Kenntnis davon erlangt, dass sein Patient weiterhin ein Fahrzeug bewegt und dadurch andere Menschen gefährdet, obsiegt die Fürsorgepflicht des Arztes und er ist dann zur Information der zuständigen Behörden verpflichtet, um schwerwiegenden Schaden von anderen abzuwenden.

    So regelt das Strafgesetzbuch in §138StGB die Pflicht zur Anzeige geplanter Straftaten zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann.

    Letztlich geht es immer um die Abwägung verschiedener Rechtsgüter, so regelt §34 StGB den Ausschluss einer rechtswidrigen Tat, wenn bei einer nicht anders abwendbaren Gefahr und bei Abwägung der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.

    Konkret bedeutet dies, dass deine Ärztin oder dein Arzt die Schweigepflicht gegen die Fürsorgepflicht abwägen muss.

    Beurteilung im Rahmen einer Begutachtung

    Die Fahrerlaubnisbehörde, nicht der behandelnde Arzt, kann zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Fahrzeugführer anordnen.

    Der ärztliche Gutachter muss eine, von der zuständigen Ärztekammer bestätigte, verkehrsmedizinische Qualifikation nachweisen.

    Der behandelnde Facharzt kann nicht gleichzeitig der Gutachter seines Patienten sein.

    Kompensationsmöglichkeiten

    Was passiert nun, wenn du selbst Einschränkungen beim Autofahren bemerkst oder Tests und Untersuchungen Funktionsausfälle und Defizite aufzeigen?

    Nicht in jedem Fall muss dies den Verzicht auf das Autofahren bedeuten, vielmehr gibt es Alternativen zur Aufgabe des Führerscheins, die sogenannten Kompensationsmöglichkeiten.

    Was bedeutet Kompensation nun konkret? Bestehen Leistungsmängel oder Funktionsausfälle bzw. fahreignungsrelevante Defizite, so können diese unter bestimmten Umständen ausgeglichen (kompensiert) und so eine eingeschränkte Fahrerlaubnis ermöglicht werden. 

    Die Kompensation kann wie folgt geschehen:

    • durch technische oder medizinisch-technische Maßnahmen, z.B. automatische Kraftübertragung, Handgas- oder bremsbetätigung oder reduzierte Höchstgeschwindigkeit
    • durch Arzneimittelbehandlung von Krankheiten
    • durch psychische Qualitäten, z. B. besondere Umsicht, Aufmerksamkeit und Gewissenhaftigkeit des Kraftfahrers
    • Vertrautheit mit dem Führen von Kraftfahrzeugen
    • eine trotz einzelner funktionaler Mängel insgesamt gesehen ausreichende intellektuelle Leistungsfähigkeit, die ein vorausschauendes Fahren bzw. eine Früherkennung von Gefahrensituationen ermöglicht
    • Geschwindigkeitsbeschränkung
    • Beschränkung des Fahrweges, z. B. nur bekannte Strecken mit kleiner Entfernung
    • Beschränkung der Tageszeit, z.B. nicht im Dunkeln und bei schlechten Sichtverhältnissen

    Die Fahreignung kann situativ und zeitbezogen aufgehoben werden, wenn der Patient z. B.:

    • je 2 x täglich 30 Minuten müde nach Tabletteneinnahme wird.
    • im Sehen beeinträchtigt ist und daher nicht in der Dämmerung fahren kann
    • durch körperliche Beeinträchtigung nicht kuppeln oder bremsen kann, und daher nur Automatik fahren darf.

    Sollte die Fahrerlaubnis nur unter Einhaltung der Kompensationsmechanismen erhalten bleiben, so sind diese gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 11 Abs. 2 und § 46 FeV verpflichtend.

    Welche Folgen kann Fahren mit Einschränkung der Fahrtauglichkeit haben?

    Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, bei eingeschränkter Fahreignung nicht zu selbst Auto zu fahren. Denn damit gefährdest du Gesundheit und Leben für dich und andere. Zusätzlich hast es weitreichende Konsequenzen, auf die wir hier ausdrücklich hinweisen.

    Der Versicherungsschutz, also Haftpflicht, Kasko- oder Unfallversicherung kann verloren gehen, wenn eine Gefahrerhöhung durch den Versicherten fahrlässig und damit schuldhaft herbeigeführt wurde. Die Versicherung muss die Gefahrenerhöhung als Ursache des Unfalls nachweisen und der Betroffene ist aufgefordert, den Verlauf seiner Erkrankung zu belegen.

    Der Verlust des Versicherungsschutzes droht auch, wenn der Fahrer seine gesundheitlichen Mängel hätte erkennen können oder wenn der Fahrer über seine gesundheitlichen Mängel informiert war.

    Ganz gravierend wird es, wenn bereits ein Fahrverbot bestand, dann droht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre und ggfs. Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.

    Nach dem Gesetz besteht die Verpflichtung, dass du selbstständig und eigenverantwortlich prüfst (prüfen lässt), ob deine Fahreignung trotz deiner Erkrankung weiterhin Bestand hat.

    Dr. med. Thomas Vaterrodt

    Checkliste zum Selbsttest & Fahrprobe

    Wenn du nicht genau einschätzen kannst, ob du noch ausreichend sicher ein Fahrzeug führen kannst, dann empfiehlt sich eine Fahrprobe bei einer Fahrschule, die Erfahrung mit Parkinson-Patienten hat, auch der TÜV bietet an vielen Orten solche Fahrproben an. Die Kosten dafür musst du in der Regel selbst tragen.

    Deutschlandweit gibt es eine Reihe von Fachkliniken, die Fahreignungstests durchführen, manchmal stehen dort sogar Fahrsimulatoren zur Verfügung. Welche Fachkliniken diese Leistungen anbieten, kannst du bei der Deutschen Parkinson Vereinigung erfragen.

    Diese Fahrprobe wird in der Regel als Mitwirkungspflicht des Fahrzeugführers akzeptiert. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Einschätzung nach der Fahrprobe der Fahrlehrerschweigepflicht unterliegt. Aber auch deine Angehörigen können dir wichtige Rückmeldungen zu deiner Fahreignung geben.

    Hältst du die Fahrspur ein oder gibt es Abweichungen nach rechts oder links? Nimmst du Fußgänger, Radfahrer oder Kinder rechtzeitig wahr, besonders beim Abbiegen oder an Einmündungen? Kommt es zu brenzligen Situationen?

    Ein besonderes Risiko beim Führen eines Fahrzeuges ist das Einschlafen am Steuer. Bestimmt hast du schon vom sogenannten Sekundenschlaf gehört, der bei Übermüdung des Fahrers zum Unfall führen kann.

    Bei Menschen mit Parkinson kommt hier noch das Risiko von Tagesmüdigkeit durch Medikamente hinzu. Hier kannst du einen einfachen Selbsttest, den „Epworth Sleepiness Scale“ anwenden.

    Kreise bei jeder Frage die Antwort ein, die am ehesten auf dich zutrifft und addiere dann die Zahlen.

    Wenn die Gesamtsumme  6 oder größer ist, dann besteht für dich ein klares Einschlafrisiko beim Autofahren. Sprich unbedingt mit deinem Arzt darüber.

    Wie ist hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass du in einer der nachfolgenden Situationen einnicken würdest?keinegeringemäßigehohe
    Beim Lesen im Sitzen0123
    Beim Fernsehen0123
    Wenn du passiv (als Zuhörer) in der Öffentlichkeit sitzt0123
    Als Beifahrer während einer einstündigen Autofahrt 0123
    Beim Liegen während einer Ruhepause am Nachmittag0123
    Beim Sitzen während einer Unterhaltung mit anderen0123
    Beim ruhigen Sitzen nach einem Mittagessen ohne Alkohol0123
    Im stehenden Auto während eines Verkehrsstaus0123

     

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    Wenn die Diagnose Parkinson gestellt wurde, dann ist es unbedingt wichtig, die Fahreignung kritisch zu prüfen. Viele Betroffene unterschätzen dabei das eigene Risiko, obwohl viele Studien ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko beim Autofahren für Menschen mit Parkinson belegen. Dein Arzt ist hier verpflichtet, dich in einem persönlichen Gespräch über die Risiken aufzuklären. Funktionseinschränkungen beim Autofahren führen nicht automatisch zu einem Verlust der Fahreignung, unter Umständen können Kompensationsmaßnahmen die Einschränkungen ausgleichen.

    Über all diese Fragen kannst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt sprechen, hilfreich können auch Fahrproben oder Tests sein. Höre auch auf das, was deine Angehörigen zu deinem Autofahren sagen. Und nimm das durch Parkinson erhöhte Risiko beim Autofahren unbedingt ernst. So kannst du Leben schützen, dein eigenes und das der anderen.

    Fazit

    Text überarbeitet und freigegeben/geprüft durch:

    Dr. med. Thomas Vaterrodt
    Chefarzt Neurologische Klinik

    SHG-Kliniken Sonnenberg
    Sonnenbergstraße, 66119 Saarbrücken

    Literatur & Quellen:

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