Parkinson & Leistungen der Pflegeversicherung

Deine Parkinsonerkrankung kann verschiedene Einschränkungen mit sich bringen, die es unter Umständen ab einem bestimmten Schweregrad notwendig machen, dass du pflegerische Unterstützung bekommst. Mit einem Anruf, einer E-Mail oder einem formlosen Antrag an deine Pflegekasse stößt du den Prozess an.

Lass den Tag deines Anrufs bei der Pflegekasse als Tag der Antragstellung vermerken, bzw. speichere dir die gesendete E-Mail als Nachweis, da du Leistungen bis zu diesem Tag rückwirkend erhalten oder geltend machen kannst.

Tipp:

Die Beantragung eines Pflegegrades verursacht keine Kosten!

Pflegebedürftigkeit und Begutachtung

Von Pflegebedürftigkeit spricht man, wenn du auf Dauer (voraussichtlich 6 Monate) in hohem Maße auf Hilfe angewiesen bist. Den Antrag stellst du bei der Pflegekasse deiner Krankenkasse. Die Einstufung erfolgt in der Regel durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD).

Du erhältst einen Pflegegrad, wenn du Hilfe benötigst, weil deine Fähigkeiten und deine Selbstständigkeit infolge der Parkinsonerkrankung beeinträchtigt sind.

Die Begutachtung ist ausschlaggebend für die Einstufung in einen Pflegegrad und die daran gekoppelten Leistungen. Insgesamt ist es gut, sich auf diesen Termin vorzubereiten.

Folgendes solltest du beachten:

  • An manche Einschränkung hast du dich vielleicht schon gewöhnt oder angepasst, und sie ist dir im Alltag nicht (mehr) präsent. Das ist gut und im Umgang mit der Erkrankung sicherlich hilfreich. Für die Begutachtung solltest du dir jedoch alle Belastungen noch einmal vergegenwärtigen. Schreibe dir 14 Tage lang täglich auf, wo Probleme entstehen und du im Tagesablauf Unterstützung benötigst.
  • Die Symptome deiner Parkinsonerkrankung sind vielleicht nicht immer gleich stark ausgeprägt. Weise bei der Begutachtung darauf hin und schildere deinen Alltag mit der Erkrankung. Dies gilt vor allem, wenn du zum Begutachtungstermin gerade eine gute Phase hast.
  • Bitte eine dir nahestehende Person beim Begutachtungstermin dabei zu sein.
  • Auch wenn es dir schwerfällt und du vielleicht aus Scham nicht alle Einschränkungen offenlegen möchtest, ist es wichtig, dass du deine Situation umfassend darstellst.

Begutachtung

Lege dir zum Begutachtungstermin wichtige Unterlagen bereit:

  • Medikamentenplan
  • aktuelle Arztbriefe
  • Bescheide und Gutachten (z.B. Schwerbehindertenbescheid)
  • Liste über alle Hilfsmittel (z.B. Rollator, Hörgerät, Gehstock) und alle Pflegehilfsmittel die bereits genutzt werden
  • Liste über regelmäßige Behandlungen (z.B. Krankengymnastik)
  • Pflegedokumentation (falls du bereits einen Pflegedienst engagiert hast)

Die Einstufung erfolgt dann in 5 Pflegegrade.

Pflegegrade

Ausschlaggebend für die Einstufung sind die festgestellten Beeinträchtigungen deiner Selbstständigkeit und/oder deiner Fähigkeiten.

PflegegradBeeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
1Geringe
2Erhebliche
3Schwere
4Schwerste
5Schwerste mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Module und BeispieleGewichtung
1. Mobilität
Körperliche Beweglichkeit, z.B. Positionswechsel im Bett, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb der Wohnung/ des Wohnbereichs, Treppensteigen
10%
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verstehen und reden: z.B. Orientierung über Ort und Zeit, Sachverhalte begreifen, Erkennen von Risiken, andere Menschen im Gespräch verstehen
15%
2 oder 3
Nur das Modul mit dem höheren Wert fließt in die Berechnung ein.
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
z.B. motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, Beschädigen von Gegenständen, Ängste, Fremd- oder Autoaggression, Abwehr pflegerischer Maßnahmen

4. Selbstversorgung
z.B. sich selbstständig waschen und ankleiden, essen und trinken, selbständige Benutzung der Toilette

40%
5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
z.B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung, Blutzuckermessung selbst durchführen und deuten können oder mit einer Prothese zurechtkommen
20%
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
z.B. Tagesablauf selbständig gestalten, sich selbst beschäftigen, mit anderen Menschen in direkten Kontakt treten
15%

Im Rahmen der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit durch Feststellung der Fähigkeiten in sechs verschiedenen Lebensbereichen, den so genannten Modulen, ermittelt.

Dabei werden die verschiedenen Kategorien mit Punktwerten versehen, die je nach Modul unterschiedlich gewichtet werden.

Die Gesamtbeurteilung ergibt die Einstufung in einen von 5 Pflegegraden.

Es gibt noch zwei weitere Module, die zwar nicht in die Ermittlung des Pflegegrades einfließen, aber zur Pflegeplanung und der Erfassung des Reha- und Präventionsbedarfs dienen.

Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten

Modul 8: Haushaltsführung

Hier erhältst du weitere Informationen zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Zur Pflegebegutachtung

Leistungen im Rahmen der häuslichen Pflege

  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen oder einer nahestehenden Person übernommen.
  • Pflegesachleistung: Die Pflege wird von einem ambulanten Pflegedienst übernommen.
  • Kombinationsleistung: Auch eine Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld ist möglich, wenn der zur Verfügung stehende Geldbetrag in einem Bereich nicht vollständig ausgeschöpft wird. Brauchst du beispielsweise nur einmal wöchentlich Unterstützung durch einen Pflegedienst, kannst du zudem das übrige anteilige Pflegegeld abrufen.
  • Pflegehilfsmittel: Hierzu zählen die klassischen Hilfsmittel, wie z.B. Pflegebetten oder Bettschutzeinlagen als sogenannte Hilfsmittel zum Verbrauch. Aber auch technische Hilfen, wie z.B. ein Hausnotrufsystem oder notwendige Umbaumaßnahmen, die Fachleute sprechen hier von Wohnumfeldverbesserungen.
  • Ersatzpflege – Verhinderungspflege: Zu Hause übernimmt vorübergehend eine andere Person die Pflege, da die Pflegeperson verhindert ist. Diese Leistung kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für maximal sechs Wochen und in Höhe von maximal 1.612 Euro pro Jahr. Sind Mittel der Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, kann der Leistungsbetrag um bis zu 806 Euro aus diesem Topf erhöht werden.
  • Entlastungsbetrag bei Versorgung in der Häuslichkeit: Zur Entlastung Angehöriger und Förderung der Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen. In allen Pflegegraden können Betroffene 125 Euro abrufen.
  • Pflegeberatung im häuslichen Umfeld: Neben den Geld- und Sachleistungen wird auch eine Beratung zu allen Fragen der Pflege angeboten. Beim Pflegegrad 2 und 3 hast du Anspruch auf eine halbjährliche Beratung, bei Pflegegrad 4 und 5 auf einen vierteljährlichen Besuch der Pflegeberatung.
Lächelnde Seniorin unterhält sich mit einer Frau

Zudem gibt es verschiedene Leistungen an die Pflegeperson. Die zum Abschluss benannten Beratungsstellen informieren und unterstützen auch Angehörige bei ihren Fragen.

PflegegradPflegegeldPflegesachleistungTages- und NachtpflegeEntlastungsbeitrag
(ambulant)
Vollstationäre Pflege
1Entlastungsbetrag kann hierfür genutzt werden125 €125 €
(als Zuschuss)
2316 €724 €689 €125 €770 €
3545 €1.363 €1.298 €125 €1.262 €
4728 €1.693 €1.612 €125 €1.775 €
5901 €2.095 €1.995 €125 €2.005 €

Teilstationäre und stationäre Pflegeleistungen im Rahmen der häuslichen Pflege

  • Tages- und Nachtpflege
    Pflegebedürftige können stundenweise in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Diese Leistung kann in vollem Umfang neben dem Pflegegeld oder der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden.
  • Kurzzeitpflege für Pflegegrade 2–5
    Vorübergehende Pflege in einem Heim für maximal 8 Wochen, weil die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder nicht ausreicht. Die Pflegekasse bezahlt bis zu 1.774 Euro. Der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich. Sind Mittel der Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen, können sie hier zusätzlich eingesetzt werden. So entsteht ein Gesamtbetrag von 3.386 Euro im Kalenderjahr.
  • Stationäre Ersatzpflege für Pflegegrade 2–5
    Vorübergehende Pflege für maximal 6 Wochen, notfalls in einem Heim, wenn die Pflegeperson verhindert ist.

Leistungen der vollstationären Pflege

Vollstationäre Pflege ist die Pflege in einem Pflegeheim. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad einen bestimmten Satz (s. Tabelle oben).

Pflegebedürftige müssen allerdings für Unterkunft und Verpflegung selbst aufkommen (sogenannte Hotelkosten) und auch für die Investitionskosten (das sind anfallende Kosten z.B. für Gebäude und Reparaturen).

Daneben muss jeder Mensch einen Eigenanteil zu den Kosten der vollstationären Pflege leisten. Die Höhe des Eigenanteils ermittelt das Pflegeheim mit der Pflegekasse bzw. dem Sozialhilfeträger. Der Eigenanteil gilt einheitlich für alle Pflegegrade.

Seit 1.1.2022 leistet die Pflegekasse einen Zuschlag zum Eigenanteil. Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der Aufenthaltsdauer.

Aufenthaltsdauer im HeimZuschlag
Bis 12 Monate5%
Mehr als 12 Monate25%
Mehr als 24 Monate45%
Mehr als 36 Monate70%

Information & Beratung

  • Die sogenannten Pflegestützpunkte beraten kostenlos und umfassend über alle Leistungen der Pflegeversicherung. Mancherorts kommen sie auch zu dir nach Hause. Den nächstgelegenen Pflegestützpunkt kannst du bei deiner Pflegekasse erfragen oder im Internet herausfinden, indem du in einer Suchmaschine „Pflegestützpunkt + Ort“ eingibst.
  • Mit dem Einstufungsbescheid bekommst du von der Pflegekasse automatisch eine Pflegeberaterin bzw. einen Pflegeberater zugewiesen. Somit hast du eine feste Ansprechpartnerin bzw. -partner.
  • Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministerium zum Thema Pflegeversicherung 030 / 340 60 66 – 02

Hier findest du verschiedene Broschüren zum Thema vom Bundesgesundheitsministerium

Zu den Broschüren

Die Leistungen der Pflegekasse sollen es dir ermöglichen, auch mit Einschränkungen möglichst zuhause leben zu können. Dazu gibt es eine ganze Liste verschiedener Unterstützungsleistungen.

Vielleicht sind Begriffe, wie Kurzzeitpflege, Ersatzpflege, teilstationäre und stationäre Leistungen erst einmal verwirrend für dich. Lass dich davon nicht abschrecken, denn dafür gibt es extra Pflegeberater*innen, die dich bei der Orientierung unterstützen. Wichtig ist, dass du den ersten Schritt gehst und die Feststellung eines Pflegegrades beantragst.

Fazit

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