Parkinson und Berufstätigkeit

Du stehst mitten im Berufsleben und bist an Parkinson erkrankt? Mit den ersten Beeinträchtigungen wächst vielleicht deine Sorge, wie es weitergeht und wie lange du in deinem Beruf arbeiten kannst.

Grundsätzlich gilt, dass eine Parkinsonerkrankung nicht automatisch zur Berentung führt.

Ob und wie lange du weiterarbeiten kannst, ist zum einen von deinen individuellen Beeinträchtigungen und deinem persönlichen Krankheitsverlauf abhängig, zum anderen aber auch von deinem Beruf mit seinen speziellen Anforderungen.

Kein Krankheitsverlauf ist gleich und auch die Symptome können sich erheblich unterscheiden.

Für dich und deine Familie ist vor allem gut zu wissen, dass es eine ganze Reihe an Hilfs-, Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt. Die wichtigsten stellen wir hier vor.

Job und Karriere: Aus- oder Neueinstieg?

In den meisten Fällen dauert es lange, bis die Diagnose Parkinson gestellt ist. Häufig gehen viele, oft langwierige und nicht zielführende Untersuchungen der eigentlichen Diagnose voraus.

Die richtige Diagnose kann dann endlich Klarheit schaffen – für Dich und für deinen Arbeitgeber. Ab jetzt ist es allen möglich, wieder in die Zukunft zu blicken und diese realistisch zu planen.

Je nachdem welche Arbeitsanforderungen in deinem Beruf zutreffen, kannst Du diesen mit Parkinson oft noch eine Weile lang ausüben. Trotzdem sollte frühzeitig über mögliche Veränderungen nachgedacht werden.

Wie geht es weiter?

Zusammen mit deinem Arbeitgeber kannst Du entsprechend deinem Krankheitsverlauf die beruflichen Veränderungen planen. In vielen Berufen ist es möglich den Arbeitsplatz oder die Tätigkeit an die neuen Bedürfnisse des Erkrankten anzupassen.

Wichtig dabei ist: Nur Du selbst kannst entscheiden, inwieweit Du noch berufstätig sein kannst und die Aufgaben zuverlässig ausführen kannst. Du kannst mit Parkinson mehr schaffen als Du denkst, trotzdem solltest Du dir nicht zu viel zumuten. Sprich offen mit deinem Arbeitgeber und informiere Dich rechtzeitig über sozialrechtliche Aspekte.

Hilfe im Internet zu sozialrechtlichen Fragen

Parkinson und Arbeitswelt: Portrait Jens Burfeind

Trotz Parkinson arbeitet Jens Burfeind erfolgreich für den Spiegel. Die Reportage zeigt welche Herausforderungen nach der Diagnose auf Ihn zugekommen sind und wie er, seine Kollegen und seine Vorgesetzten die Krankheit aufgenommen haben.

Flyer "Parkinson + Beruf"

Soll ich einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen?

Im ersten Schritt kannst du einen Schwerbehindertenausweis beantragen, der dir einen besonderen Schutz und auch gewisse Erleichterungen im Arbeitsleben ermöglicht.

Manche Menschen zögern hier und möchten nicht, dass ihre Erkrankung schon im frühen Stadium bekannt wird. Sie haben Angst, als weniger leistungsfähig angesehen oder auf die „Rolle eines Kranken“ reduziert zu werden.

Natürlich birgt es Risiken, wenn du dich mit deiner Erkrankung zeigst, andererseits kann Offenheit auch Verständnis schaffen. Zudem eröffnet Transparenz die Möglichkeit für gemeinsame Überlegungen, wie die Arbeit umgestaltet werden und welche Hilfsmittel beantragt werden können.

Die Offenlegung der Erkrankung kann dir auch den Druck nehmen, die Krankheit verbergen oder Ausreden für Arztbesuche während der Arbeitszeit und Krankheitstage finden zu müssen.

Mit dem Schwerbehindertenstatus „im Rücken“ bist du auf jeden Fall schon ein Stück geschützt. So kannst du in Ruhe entscheiden, ob und wann du anderen mitteilst, dass du an Parkinson erkrankt bist.

Im Artikel Parkinson & Schwerbehinderung findest du u.a. die beruflichen Nachteilsausgleiche.

Zum Artikel

Nahaufnahme eines Kniehockers

Wo gibt es Beratung rund um die Berufstätigkeit

Wenn irgendwann die Fortführung deines Berufes schwierig wird, dann ist eine gute Beratung das Wichtigste, bevor du Entscheidungen triffst. Expert*innen aus dem ehemaligen Verein Parkinson und Arbeit PuA stehen nun im Rahmen der Deutschen Parkinson Vereinigung als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Sie sind spezialisiert auf alle Fragestellungen rund um das Thema Berufstätigkeit und Parkinsonerkrankung. Nimm gerne Kontakt zu uns auf, wir vermitteln dir dann die richtige Ansprechpartner*in.

Hier kannst du direkt deine Fragen stellen.

E-Mail

Die Feststellung der Schwerbehinderung und auch die sogenannte Gleichstellung eröffnen dir außerdem die Beratungsmöglichkeiten des Integrationsamtes und der Integrationsfachdienste. In Nordrhein-Westfalen, Bayern und dem Saarland wurden die Integrationsämter in Inklusionsämter umbenannt.

Die Integrations- und Inklusionsämter beraten individuell über mögliche Förderungen für Arbeitnehmer*innen und auch für die Arbeitgeber*innen. Außerdem verfügen die Ämter über einen technischen Beratungsdienst. Die dort tätigen Ingenieur*innen kennen sich sehr gut mit Fragen der Ergonomie und den Auswirkungen unterschiedlichster Erkrankungen und Behinderungen auf das Berufsleben aus.

Und es gibt die Integrationsfachdienste für die individuelle Unterstützung und Begleitung schwerbehinderter Menschen und deren Arbeitgeber*innen. Du kannst also auf vielfältige Unterstützungsangebote zugreifen, um deine Berufstätigkeit anzupassen, wenn der Verlauf deiner Erkrankung dies erfordert.

Hier kannst du dich ausführlich über die Integrations- und Inklusionsämter, deren Aufgaben und Leistungen informieren:

https://www.bih.de/integrationsaemter/

Berufliche Rehabilitation optimal nutzen

Mit dem Begriff berufliche Rehabilitation, auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genannt, werden alle Maßnahmen umfasst, die die Berufstätigkeit von Menschen mit Krankheit und/oder Behinderung fördern.

Dazu gehören alle Leistungen, die dazu beitragen, deine krankheitsbedingten Einschränkungen im Berufsleben zu verringern oder gar zu beseitigen.

Bei Menschen, die an Parkinson erkrankt sind, werden die beruflichen Reha-Maßnahmen meist von der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit übernommen.

Der Maßnahmenkatalog ist sehr vielfältig und ausdifferenziert. Nachfolgend stellen wir dir beispielhaft einige Leistungen vor:

  • Hilfen zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes, z.B.
    • Arbeitserprobung
    • Umbaumaßnahmen
  • Kosten für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, z.B.
    • Höhenverstellbarer Schreibtisch
    • Telefon mit großem Ziffernfeld
    • Besondere Computertastatur
  • Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen
  • Kraftfahrzeughilfe, z.B.
    • Behinderungsbedingte Zusatzausstattung
    • Ergänzende Leistungen, z.B.
        • Übergangsgeld (als Lohnersatzleistung während der beruflichen Reha)
        • Beiträge zur Sozialversicherung
      • Zuschüsse an Arbeitgeber*innen, z.B. für
        • Arbeitshilfen im Betrieb
        • Technische Veränderungen des Arbeitsplatzes
        • Probebeschäftigung

      Die Reha-Träger übernehmen auch Kosten, die mit den beruflichen Reha-Leistungen in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

      Hierunter fallen beispielsweise die Kosten für einen Lehrgang, aber auch für Unterkunft und Verpflegung, wenn du z.B. für die Dauer einer Maßnahme am Lehrgangsort wohnen musst. Erster Ansprechpartner ist der entsprechende Reha-Träger oder das Integrations- bzw. Inklusionsamt.

      Aber auch die Schwerbehindertenvertretung oder die Personalverwaltung im Betrieb können weiterhelfen.

      Hier kannst Du Dir eine Broschüre zur beruflichen Rehabilitation von der Rentenversicherung herunterladen:

      Zum Download

      Diese Leistungen gibt es bei Arbeitsunfähigkeit

      Vielleicht drückt dich dennoch die Sorge, wie du deinen Lebensunterhalt in Zeiten von Arbeitsunfähigkeit bestreiten kannst. Unsere Auflistung zeigt die aufeinander folgenden Lohnersatzleistungen, damit du weißt, welche Leistungen du zu welchem Zeitpunkt erhältst bzw. beantragen kannst.

      • Entgeltfortzahlung deines Arbeitgebers
      • Krankengeld (inkl. Leistungen während der stufenweisen Widereingliederung und Übergangsgeld während einer Reha-Maßnahme)
      • Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
      • Erwerbsminderungsrente

      Zur finanziellen Absicherung während Krankheitszeiten haben wir dir einen ausführlichen Artikel verlinkt, der dir die einzelnen Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit ausführlich erklärt und auch sagt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

      Zum Artikel

      Parkinson Newsletter

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      Fazit

      Im Verlauf deiner Parkinsonerkrankung kann es auch zu Beeinträchtigungen in deinem Berufsleben kommen. Wir empfehlen dir frühzeitig Unterstützung zu holen, um die krankheitsbedingten Belastungen aufzufangen und auszugleichen. Es kann sein, dass dir jemand in einer schlechten Phase deiner Erkrankung rät, einen Rentenantrag zu stellen.

      Triff keine vorschnelle Entscheidung, denn manches kann nur schwer wieder rückgängig gemacht werden.

      In der Selbsthilfe haben wir hervorragende Ansprechpartner*innen, die Dich individuell beraten und auch bei den Reha-Trägern und den Integrations- und Inklusionsämtern findest du Hilfe und Unterstützung. So kannst du hoffentlich noch möglichst lange deiner Berufstätigkeit nachgehen.